M. Brusten ( 16.9.2000)

Vorschläge zur Änderung der Satzung der ELSG

zur Entscheidung auf der MV (Jahreshauptversammlung) am 4.12.2000, 19.30 Uhr, Herzogstraße 42.

(Das Vereinsrecht schreibt solche Verfahrensweisen vor, deshalb veröffentlichen wir hier und im gedruckten Info-Rundbrief die vorgeschlagenen Änderungen.)

  1. § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

der erste Satz soll heißen: Der Verein führt den Namen ‘Else-Lasker-Schüler-Gesellschaft

e.V.’ und hat seinen Sitz in Wuppertal

(es wird - da der Verein längst im Vereinsregister eingetragen ist, gestrichen: soll in das

Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz

‘e.V.’.Der Verein )

  1. In § 4 letzter Absatz wird folgender Satz geändert:

‘Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten

die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Berufung einzuberufen’

Wegen des unvertretbaren Aufwandes der Einberufung einer MV lediglich zu diesem

speziellen Zweck wird vorgeschlagen, den genannten Satz wie folgt zu ändern:

‘....., so hat der Vorstand die Berufung auf der nächsten Mitgliederversammlung

zur Entscheidung vorzulegen, wobei die Mitgliedschaft bis dahin ruht.’

  1. In § 7 wird der erste Satz ergänzt, da keine Aussage über die Mitglieder des Vorstandes

gemacht wird, die über die Mindestzahl 5 hinausgehen:

‘........Pressesprecher(in) und gegebenenfalls weiteren Personen als ‘Beisitzern’.

  1. in § 8 wird der letzte Satz ‘Der Vorstand soll in allen wichtigen Angelegenheiten die

Meinung des Beirats einholen’ gestrichen, da die Erfahrung vieler Jahre gezeigt hat,

daß der Beirat keine Funktion hat; siehe dazu (5)

  1. § 10 Der Beirat wird gestrichen, da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, daß der

Beirat in der Praxis - in allen Punkten des § 10 - keinerlei Funktion hat: Neuwahlen nach

der Wahl des ersten Beirats hat nie gegeben. Eine Beratung des Vorstandes durch den

Beirat fand nicht statt Der Vorstand wurde nie von Sitzungen des Beirats verständigt. Die

jährlich vorgesehene gemeinsame Tagungen von Vorstand und Beirat fand nie statt. Eine

Geschäftsordnung, die sich der Beirat hätte geben müssen, existiert nicht.

  1. in § 12 soll der erste Satz heißen:

Mindestens einmal im Jahr soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Das

heiß: der Einschub ‘und zwar im 1. Quartal’ wird gestrichen, da völlig unnötig und aus

Erfahrung praxisfremd.

  1. in § 13 ,vierter Absatz, letzter Satz soll präzisiert und praktikabler gestaltet werden. Er soll

heißen: Auch eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit einer Mehrheit

von vier Fünftel aller abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Denn: es geht in § 13 zum einen nur um Beschlußfassungen der Mitgliederversammlung

und es macht zum anderen keinen Sinn, wenn die Änderung des ‘Zwecks des Vereins’

strengeren Abstimmungsmodalitäten unterliegt als die in § 13 bereits festgelegten

Mehrheiten für die ‘Auflösung des Vereins’.

  1. § 17 Inkrafttreten der Satzung (neu):

Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Sie ersetzt die

erstmals am 23.11.1990 errichtete und nachfolgend am 8.1.1991, am 29.8.1991 und

am 6.12.1995 geänderte Satzung.

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Else-Lasker-Schüler-Gesellschaft e.V. * Kolpingstraße 8 * 42103 Wuppertal;
Telefon & Fax: 0202 30 51 98
e-mail: ELS.Gesellschaft@Wtal.de Homepage: http://www.els.gesellschaft.wtal.de
Vorsitzender: Hajo Jahn; Stellvertreter: Dr. Klaus Becker; Schatzmeister: Herbert Beil;
Schriftführerin: Renate Dohm; Pressesprecher: Christian Sabisch; Beisitzer: Wendla Boettcher-Streim, Monika Fey und Prof. Dr. Manfred Brusten sowie die Autoren Herta Müller, Hans Joachim Schädlich und Jiri Grusa.
Bankverbindungen: Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ 330 500 00 Beitragskonto: 968 768 / Spendenkonto: 958 900
Stiftung "Verbrannte und verbannte Dichter-/ Künstler-innen": Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ 330 500 00 Konto: 902 999
Homepage der Stiftung "Verbrannte und verbannte Dichter-/ Künstler-innen": www.Exil-Archiv.de

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